Stellungnahme des Vereins Nordische in Not e.V.
Stellungnahme des Vereins Nordische in Not e.V. zur Räumung von 65 Schlittenhunden in Güstow /Uckermark am 14.09.2016
Beim TSV „Nordische in Not e.V.” wurde im Juli/August 2016 durch einen Rechtsanwalt aus Hamburg angefragt, ob unser Verein Willens und in der Lage sei ca. 60 Schlittenhunde zu transportieren und aufzunehmen, die bei einer möglichen Zwangsräumung von einem Grundstück entfernt werden müssten. Der Verein sagte diese Hilfe/Möglichkeit zu.
Am 08.09. 2016 konkretisierte sich die Anfrage des Rechtsanwaltes, da die Bewohner/Mieter des Grundstückes selbst keine Schritte unternommen hatten, das Grundstück zu übergeben und insbesondere die Schlittenhunde anderweitig unterzubringen, obwohl der Gerichtsvollzieher nach Aussage des Rechtsanwaltes aus Hamburg zwischenzeitlich mindestens zwei mal vor Ort war, um auf die Dringlichkeit der Räumung des Grundstückes hinzuweisen. Es gab den ersten Kontakt des TSV „Nordische in Not e.V.” zum zuständigen Gerichtsvollzieher – dem ”Herren des Räumungsverfahrens.”
Nordische in Not e.V. wurde dann für den 14.09.2016 beauftrvom Gerichtsvollzieher als Dienstleister beauftragt, die auf dem Grundstück befindlichen Schlittenhunde einzusammeln, zu transportieren und in der Auffangstation unterzubringen.
Der Verein fuhr mit fünf Helfern, vier Transportern und Anhängern (mit Platz für 70 Hunde) am 14.09.2016 nach Güstow. Der Gerichtsvollzieher, der Anwalt aus Hamburg und sechs Polizeibeamte verschafften sich Zutritt zum Grundstück des Gläubigers. Nach einer Diskussion mit den Mietern, dem Gerichtsvollzieher und der Polizei wurden die Fahrzeuge des TSV auf das Grundstück gelassen. Die Räumungsaktion begann.
Bei der Räumung von so vielen Hunden ist eine gute Logistik Grundvoraussetzung. Daher waren Listen vorbereitet und ein ISO- Lesegerät für mögliche Transponder (Micro-Chips) vorhanden. Alle Hunde wurden nach möglichen Micro-Chips abgesucht und mit einem Tierkennzeichnungsspray in roter Farbe mit je einer Nummer auf den Flanken markiert. Zwinger für Zwinger wurden so geleert. Die Hunde wurden durch die Helfer größtenteils in die Transportfahrzeuge getragen. Zwei Familienangehörige der Schuldner zeigten sich nach Ansprache kooperativ und halfen bei der Räumung der einzelnen Zwinger und gaben Hinweise auf Eigenschaften und Namen der einzelnen Hunde. Die Nachfrage nach vorhandenen Impfausweisen der Hunde blieb unbeantwortet und auch später erfolgte kein Nachweis über einen gültigen Impfschutz der Hunde.
Vor Ort sagte ich den Haltern der Hunde zu, dass ich keine Probleme damit hätte, Ihnen die Hunde – oder einen Teil davon – wieder auszuhändigen (da es sich nicht um eine Räumung aus Tierschutzgründen handelte), wenn eine Freigabe der Hunde durch den Gerichtsvollzieher erfolgt und geeignete Unterbringungsmöglichkeiten – vom Veterinäramt abgenommen-, vorhanden wären.
Die gesamte Räumung verlief ohne Zwischenfälle. Nach 2 Stunden waren insgesamt 65 Huskys verladen und wurden in die Auffangstation verbracht.
Da nach Aussage des Gerichtsvollziehers die Herausgabe der Hunde nicht innerhalb einer Frist von einem Monat verlangt und die entstandenen Kosten nicht bezahlt wurden, hatten der Gläubiger und dessen Vertreter einen freihändigen Verkauf beantragt.
Mit Datum vom 25.10.2016 wurden die 65 Huskys dem TSV „Nordische in Not e.V.” zum Kauf angeboten. Dieser Kauf wurde vom TSV angenommen, da bis zu diesem Datum von Seiten der Schuldner kein Nachweis einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit erbracht wurde und auch von deren Seite keine Anfrage auf eine Pensionsunterbringung der 65 Hunde erfolgte.
(Der Kauf ist schriftlich dokumentiert und liegt vor).
Am Freitag den 28.10.20 16 um 14.30 Uhr lehnte Richter Sonnenberg am Landgericht Neuruppin einen Antrag der Schuldner auf Erlass einer einstweilige Verfügung ab.
Der TSV wurde hierüber telefonisch vom Richter informiert.
Seit diesem Tag beschränkt sich der Kontakt der Schuldner zum TSV „Nordische in Not e.V.” in wüsten, unsachlichen Beschimpfungen über den TSV sowie durchaus justiziable Verbreitung von Unwahrheiten und Verleumdungen meiner Person, sowohl im Internet, als auch in Gesprächen mit anderen.
Am 22.11.2016 hat der Vorsitzende Richter Krah am Brandenburgischen Oberlandesgericht dem Antragssteller (Schuldner) auf Erlass einer weiteren einstweiligen Verfügung in einem Beschluss die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt, nachdem die sofortige Beschwerde vom 03.11.2016 durch diesen zurückgenommen wurde. Dem TSV ging der Beschluss in Schriftform zu.
Am 22.11. und 23.11.2016 hielten sich die Schuldner dann auf dem Grundstück der SIRIUS Hundepension & Wildtierparks auf, wo auch die Auffangstation des TSV »Nordische in Not e.V. liegt. Bei einem persönlichen Kontakt mit den Haltern der Hunde wurde ich verbal attackiert und es wurde mir angedroht mich im Netz und bei Ämtern zu diffamieren und mich wegen Tierquälerei anzuzeigen.
Am 23.11.2016 kam das Veterinäramt Oberhavel mit zwei amtlichen Tierärzten nach einer eingegangenen Anzeige um die Unterbringung und den Zustand der Hunde des TSV „Nordische in Not e.V.” zu kontrollieren. Es wurden keine Verstöße festgestellt und keine Auflagen erteilt.
Ich habe den Personen dann am 23.11.2016 mittags Hausverbot und einen Platzverweis meiner Grundstücke erteilt, den Sie jedoch ignorierten. Mir blieb keine andere Wahl, um das Hausverbot friedlich durchzusetzen, als die Polizei zu rufen. Fünf Beamte rückten an und haben die Familie dann – nach Sichten meiner vorgelegten Unterlagen, Besuch der Station und Inaugenscheinnahme der untergebrachten Hunde – des Grundstückes verwiesen. Ich habe daraufhin Strafanzeige auf Hausfriedensbruch gegen alle Familienmitglieder gestellt.
Diese ausführliche Stellungnahme war nun notwendig, da nicht nachzuvollziehen ist, warum die Schuldner den TSV „Nordische in Not e.V.” und meine Person für die Räumungsaktion bzw. für den Umstand dass die Hunde nun an den Verein verkauft wurden, verantwortlich machen.
Der Verein war nicht der Initiator der Grundstücksräumung, sondern der vom Gerichtsvollzieher beauftragter Dienstleiter zur tierschutzgerechten Unterbringung der Hunde.
Der Ausgang dieser Angelegenheit liegt einzig und allein im persönlichen Lebensumfeld der Schuldner, denen sehr viel Zeit eingeräumt wurde, sowohl andere Unterbringungsmöglichkeiten VOR der Zwangsräumung für die Hunde zu suchen, als auch die Hunde nach der Räumung wieder zurückzunehmen.
Sachliche Gespräche, Lösungsvorschläge oder Angebote an den TSV „Nordische in Not e.V.” hat es von Seiten der Schuldner nicht gegeben.
Alle in dieser Stellungnahme aufgezählten Äußerungen können an Hand von Schriftstücken belegt werden.
24.11.2016
Ralf Hewelcke –
1. Vorstitzender
des Vereins Nordische in Not e.V.
Nordische in Not e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Tierschutzverein.
Dank an Luisa und Ralf für die Stellungnahme/Darstellung – und die Aktion selbbst! Beides ist (wiedereinmal) sehr professionell!